Schutz vor Waldbränden: offenes Feuer ist ab sofort wieder verboten

Hervorgehoben

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land mit sofortiger Wirkung eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen.

Es ist daher in den Waldgebieten und Gefähdungsbereichen aller Gemeinden des Bundeslandes jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen ausnahmslos verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Auto setzt Feld in Brand

Beim Fahren über ein frisch gemähtes Feld hat am Dienstagnachmittag ein Auto für einen Flurbrand gesorgt. Das Feuer breitete sich schnell aus, rund  500 Quadratmeter Feld standen beim Eintreffen der Feuerwehr in Flammen. Weiterlesen