Türöffnung nach Rufhilfe-Alarm

Zu einer Türöffnung mit Unfallverdacht wurde am späten Abend die Feuerwehr von der Leitstelle des Rettungsdienstes alarmiert. Dort war ein Alarm eine Rufhilfe-Teilnehmerin ausgelöst worden.

Die betagte Dame nutzt den Sicherheitsservice des Roten Kreuzes und ist an die mobile Rufhilfe angeschlossen. Sie trägt die ganze Zeit einen Alarmknopf am Handgelenk, mit dem sie durch Drücken einen automatisieren Hilferuf absetzen kann. Genau dieser Alarm wurde kurz nach 23 Uhr ausgelöst. Nachdem die Notrufzentrale die Dame nicht mehr telefonisch erreichen konnte, wurde die Maschinerie zur Rettung (RK, Feuerwehr, Polizei) in Gang gesetzt.

Die Feuerwehrmänner konnten die Wohnungstüre rasch öffnen und dem Rettungsdienst Zutritt zur Wohnung verschafft: Die betangte Thalheimerin wurde vom Rettungsteam unversehrt im Bett vorgefunden. Sie dürfte unabsichtlich den Alarm ausgelöst haben und im Anschluss daran das Telefon nicht gehört haben. Sie ist wohlauf …