Wohnungsöffnung mit Unfallverdacht

Zu einer Wohnungsöffnung mit Unfallverdacht rückten die Sperrbefugten wenig später im Auftrag der Gendarmerie aus: Die in der Wohnung lebende Person war seit mehreren Tagen abgängig. Bereits zehn Minuten nach der Alarmierung war die Wohnung geöffnet, die in der Wohnung vorgefundene Person konnte an die Gendarmerie übergeben werden.