Schutz vor Waldbränden: offenes Feuer ist ab sofort wieder verboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land mit sofortiger Wirkung eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen.

Es ist daher in den Waldgebieten und Gefähdungsbereichen aller Gemeinden des Bundeslandes jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen ausnahmslos verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.