Wohnungsöffnung mit Unfallverdacht

Zu einer Wohnungsöffnung mit Unfallverdacht mussten am Morgen die Einsatzkräfte in die erst vor kurzem errichtete Wohnanlage betreutes Wohnen ausrücken. Nachdem auf mehrmaliges Läuten eine betagte Bewohnerin die Türe nicht geöffnet hatte, veranlasste die alarmierte Gendarmerie eine Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr. Die Sperrbefugten der Feuerwehr mussten allerdings nicht mehr eingreifen, da die Frau sich bereits wieder gemeldet hat – sie hatte im Badezimmer lediglich die Türglocke nicht wahrgenommen.